Naturschutz für Blechvögel

Zu Moore für Schönefeld (MOZ vom 10./11. März 2007)

Ulrich Thiessen berichtet in Bezug auf den Bau des Großflughafens Schönefeld, wie sehr durch die Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz, geradezu eine Geldschwemme existiere. Wovon nicht berichtet wird: Die Haupteinflugschneise zwischen Müggelheim und Erkner bis in den Seddinsee hinein ist als Vogelschutzgebiet nach EU-Recht festgesetzt. Meist weht Westwind, es wird also von dort eingeflogen. Direkt unter dem Einfluggebiet brüten etliche Kranichpaare, die gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützte Arten sind. Eisvögel und Trauerseeschwalben und viele andere geschützte Arten kommen dazu. Höchst interessant dürfte werden, wie man sich hier die Maßnahmen zur Vergrämung der Vögel vorstellt. Im Umfeld befinden sich 50% der Berliner Naturschutzgebiete. Das gesamte Gebiet ist auch FFH-Gebiet und ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht schaffte hier also die einmalige Regelung, daß Blechvögel, die in wenigen Jahren im Minutentakt queren werden, Naturschutz genießen. Mir kann niemand erzählen, wenn die Flugzeuge auf zwei Bahnen das Vogelschutzgebiet durchziehen bei einem Dauerschallpegel irgendwo zwischen 65-70 dB, dies ist mit der Existenz eines Vogelschutzgebietes vereinbar. Deshalb wäre das eigentlich ein Fall für Stavros Dimas, Umweltkommissar in Brüssel. Er ist derjenige, der diesem Treiben ein Ende bereiten könnte. Saftige Strafzahlungen in Millionenhöhe würde er dem Land Berlin bescheren. Spannend auch wie sich das Gericht windet: Gäbe es eine vom Aussterben bedrohte Art, dürfte der Großflughafen nicht gebaut werden. Die Urteilsbegründung in Leipzig im Bereich Naturschutz liest sich wie ein El Dorado für Schlitzohren: Das sollten sich Umweltrechtler und die Presse noch mal genau ansehen.

Marko Ferst


 
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