Stahlenschutzverordnung nach den Maßgaben der Atomindustrie?


Als problematisch schätzt der IPPNW die neue Strahlenschutzverordnung der rot-grünen Bundesregierung ein. Noch im April 2001 bestätigte die Fachebene des Umweltministeriums den Kritikern, der vorliegende Entwurf werde nicht beschlossen. Vier Monate später trat die Verordnung in Kraft. Sie verschlechtert den Strahlenschutz für die Bevölkerung drastisch. Die zulässige jährliche Gesamtbelastung für einen normalen Menschen wird darin von bisher 0,6 auf 1 Millisievert als Dosisgrenzwert erhöht. Das lädt unter Umständen andere Länder ein, ihren Strahlenmüll in Deutschland zu deponieren. Auf Grund der neuen großzügigen Rege-lungen kann ein großer Teil des Atommülls, der anfällt beim Abriß der Atomkraftwerke, auf normalen Hausmülldeponien abgeladen werden. Er darf auch beim Straßenbau Verwendung finden, und radioaktive Metalle können recycelt, künftig in vielen Produkten des täglichen Lebens auftauchen. Jede Mahlzeit, die in einem leicht verstrahlten Kochtopf zubereitet wird, gerät also zum Gesundheitsrisiko. So lassen sich die Folgen auch unter lebenspraktischem Gesichtspunkt erkennen. Und wer kann garantieren, es käme niemals vor, daß bei den Freimessungen von leicht verstrahlten Materialien nicht ab und zu aus Versehen mal die festgelegten Grenzwerte überschritten werden?
Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, äußert sich eindeutig. Die neue rot-grüne Strahlenschutzverordnung kostet in Zukunft mehrere tausend Opfer. Der Atomkonsens ging also einher mit einer Verordnung, die eine verstärkte schleichende radioaktiven Verseuchung der Bevölkerung bedeutet. Offensichtlich setzten sich auch hier die Interessen der Atomindustrie durch. Zu den Wünschen bündnisgrüner Politik oder der atomkritischen Vertreter der SPD zählt diese Verordnung sicher nicht. M.F.

Quelle: IPPNW

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