Stahlenschutzverordnung nach den
Maßgaben der Atomindustrie?
Als problematisch schätzt der IPPNW die neue Strahlenschutzverordnung
der rot-grünen Bundesregierung ein. Noch im April 2001 bestätigte
die Fachebene des Umweltministeriums den Kritikern, der vorliegende
Entwurf werde nicht beschlossen. Vier Monate später trat
die Verordnung in Kraft. Sie verschlechtert den Strahlenschutz
für die Bevölkerung drastisch. Die zulässige jährliche
Gesamtbelastung für einen normalen Menschen wird darin von
bisher 0,6 auf 1 Millisievert als Dosisgrenzwert erhöht.
Das lädt unter Umständen andere Länder ein, ihren
Strahlenmüll in Deutschland zu deponieren. Auf Grund der
neuen großzügigen Rege-lungen kann ein großer
Teil des Atommülls, der anfällt beim Abriß der
Atomkraftwerke, auf normalen Hausmülldeponien abgeladen werden.
Er darf auch beim Straßenbau Verwendung finden, und radioaktive
Metalle können recycelt, künftig in vielen Produkten
des täglichen Lebens auftauchen. Jede Mahlzeit, die in einem
leicht verstrahlten Kochtopf zubereitet wird, gerät also
zum Gesundheitsrisiko. So lassen sich die Folgen auch unter lebenspraktischem
Gesichtspunkt erkennen. Und wer kann garantieren, es käme
niemals vor, daß bei den Freimessungen von leicht verstrahlten
Materialien nicht ab und zu aus Versehen mal die festgelegten
Grenzwerte überschritten werden?
Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für
Strahlenschutz, äußert sich eindeutig. Die neue rot-grüne
Strahlenschutzverordnung kostet in Zukunft mehrere tausend Opfer.
Der Atomkonsens ging also einher mit einer Verordnung, die eine
verstärkte schleichende radioaktiven Verseuchung der Bevölkerung
bedeutet. Offensichtlich setzten sich auch hier die Interessen
der Atomindustrie durch. Zu den Wünschen bündnisgrüner
Politik oder der atomkritischen Vertreter der SPD zählt diese
Verordnung sicher nicht. M.F.
Quelle: IPPNW
|